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Der Arzt als sozialmedizinischer Gutachter

Der Arzt ist als Gutachter „Gehilfe" (BGHSt 3, 28) bzw. fachkundiger Berater des Gerichtes oder sonstiger Dritter. Seine Aufgabe besteht darin, medizinische Befunde zu erheben und diese unter Berücksichtigung der sonstigen ihm zugänglich gemachten Informationen auf der Basis medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnis und ärztlichen Erfahrungswissens zu bewerten, um so dem hierfür allein zuständigen Auftraggeber (s. hierzu B Auftraggeber) eine Entscheidung der rechtlich erheblichen Fragen zu ermöglichen.

Der gerichtlich bestellte Gutachter ist kraft Gesetzes (§§ 407 Abs. 1, 411 Abs. 3 ZPO, 75 Abs. 1 StPO) zur Übernahme des Gutachtens verpflichtet. Außerhalb gerichtlicher Gutachten besteht aber grundsätzlich keine Übernahmepflicht, sofern die Gutachtentätigkeit keine dienst- bzw. arbeitsvertraglich geschuldete Leistung des Gutachters darstellt.

Unser Impressum

Unsere Leistungen

Die Fachärzte der Praxis erstellen seit über 20 Jahren Gutachten in den folgenden Bereichen:

  • Fahrtauglichkeit
  • Gerichtsverfahren bei Landgerichten und Oberlandesgerichten
  • Privatpersonen
  • Versicherungen
  • DRV - Renten- und Rehagutachten
  • Gutachten im Auftrag von Sozialgerichten und Landessozialgerichten
  • Gutachten nach Paragraph 109 SGG

Für Anfragen oder Beauftragungen wenden Sie sich bitte an: 0571 - 645 687 80.

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Die Ärzte arbeiten Hand in Hand mit einem freundlichen, qualifizierten und motivierten Praxisteam und es herrscht ein angenehmes Arbeitsklima. Jeder Einzelne trägt somit zum Erfolg des Unternehmens bei. Wir legen großen Wert auf die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bieten  regelmäßig Schulungsmaßnahmen an.

Informationen zum Standort Minden:

Unsere privat ärztliche Gemeinschaftspraxis im Zentrum von Minden ist sowohl mit dem Pkw als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln optimal zu erreichen.

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